Allgemeine Anmelde- und Teilnahmebedingungen des WiPDaF e.V.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt in Textform, online über das auf der Internetseite des WiPDaF e.V. zur Verfügung gestellte Formular, per Brief oder E-Mail (sprachkurse@wipdaf.de). Anmeldungen können darüber hinaus persönlich während der Bürozeiten in den Geschäftsräumen des WiPDaF e.V. erfolgen.
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres eingangs berücksichtigt und sind jeweils verbindlich. Sollte die Veranstaltung bereits ausgebucht sein, wird der WiPDaF e.V. die/den Anmeldende*n umgehend informieren und wenn möglich und gewünscht auf einer Warteliste vormerken.
Mit der grundsätzlich per E-Mail versandten Anmeldebestätigung durch den WiPDaF e.V. wird zwischen der/dem Anmeldenden und dem WiPDaF e.V. ein Vertrag geschlossen, durch den die Verpflichtung zur Zahlung der Teilnahmegebühr begründet ist.
Teilnahmegebühren
Die Preise für die jeweiligen Veranstaltungen sind den jeweils aktuellen Ankündigungen sowie den auf der Internetseite des WiPDaF e. V. angegeben Angeboten zu entnehmen. Es gelten die zum Anmeldezeitpunkt gültigen Preise. Vorherige Preise verlieren durch das Erscheinen einer neuen Ankündigung oder neuer Angebote ihre Gültigkeit. Kosten für Verpflegung und Unterkunft sind in den angegebenen Preisen nicht enthalten.
Für den Fall, dass die Mindestteilnehmerzahl einer Veranstaltung nicht erreicht wird, kann der WiPDaF e. V. anbieten, diese Veranstaltung gegen einen die Mehrkosten deckenden Zuschlag durchzuführen. Nach Zustimmung aller Anmeldenden gelten sodann abweichend vom ursprünglich angebotenen Preis die individuell vereinbarten Teilnahmegebühren.
Bei einer verbindlichen Anmeldung samt erfolgter Anmeldebestätigung durch den WiPDaF e. V. von zumindest drei aufeinanderfolgenden Monatskursen gewährt der WiPDaF e. V. einen Rabatt in Höhe von 5% der Teilnahmegebühren. Der Rabatt entfällt im Fall des Rücktritts oder der Stornierung von einem oder mehreren der gebuchten aufeinanderfolgenden Monatskurse.
Zahlung der Teilnahmegebühr
Grundsätzlich wird die zu entrichtende Teilnahmegebühr in voller Höhe zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn fällig und ist bis zu diesem Zeitpunkt auf das Konto des WiPDaF e. V. bei der Sparkasse Münsterland Ost (IBAN: DE47 4005 0150 0000 3794 53; Swift-BIC: WELADED1MST) einzuzahlen oder persönlich während der Bürozeiten in den Geschäftsräumen des WiPDaF e. V.in bar zu zahlen.
Insbesondere bei Überweisungen aus dem Ausland ist darauf zu achten, dass Zusatzkosten und Gebühren des jeweils ausführenden Kreditinstituts anfallen können. Diese sind seitens der Teilnehmer*innen zu tragen.
Rücktritts- und Stornobedingungen
Der Rücktritt von einer gebuchten Veranstaltung durch den/die Teilnehmer*in kann nur in Textform (per Brief oder E-Mail (sprachkurse@wipdaf.de)) erfolgen. Aufgrund der dem WiPDaF e. V. durch die Nichtteilnahme entstehenden Kosten wird eine Stornopauschale erhoben.
Erfolgt der Rücktritt bis zu zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn beträgt die Stornopauschale € 40,00.
Erfolgt der Rücktritt von der Veranstaltung binnen einer Frist von weniger als zwei Wochen bis zu zwei Tagen vor dem Veranstaltungsbeginn wird die hälftige Teilnahmegebühr zuzüglich einer Stornopauschale von € 40,00 berechnet.
Erfolgt der Rücktritt von der Veranstaltung einen Tag vor der Veranstaltung oder während der Veranstaltung wird die gesamte Teilnahmegebühr berechnet. Gleiches gilt bei späterem Rücktritt, bei Nichtantritt oder bei vorzeitigem Verlassen der Veranstaltung bzw. bei berechtigtem Ausschluss des Teilnehmers.
Die Erstattung von Teilnahmegebühren im Fall der Stornierung oder des Rücktritts erfolgt auf Kosten des/der Teilnehmer*in, d. h. der/die Teilnehmer*in trägt etwaig anfallende Bankgebühren.
Wenn ein Visum oder jede Art von Aufenthaltserlaubnis für unseren Kurs erteilt wurde, können Kursgebühren für den Zeitraum seiner/ihrer Gültigkeit NICHT zurückgezahlt werden.
Absage von Veranstaltungen / Durchführungsabweichungen
Hinsichtlich des Veranstaltungsortes, des Einsatzes von Dozent*innen sowie des Veranstaltungsablaufs behält sich der WiPDaF e. V. Änderungen vor. Solche Durchführungsabweichungen berechtigen weder zum Rücktritt von der Veranstaltung noch zur Minderung der Teilnahmegebühr.
Der WiPDaF e. V. behält sich auch nach erfolgter Anmeldebestätigung vor, eine Veranstaltung kurzfristig abzusagen oder in einem zeitlich angemessenen Rahmen zu verschieben. Dies kann insbesondere bei zu geringer Nachfrage oder Erkrankung der Kursleitung der Fall sein.
Durch WiPDaF e. V. und/oder den/die Dozent*in bedingte Ausfälle von Teilen einer Veranstaltung werden wenn möglich nachgeholt. Sollte dies nicht möglich oder unzweckmäßig sein, werden die Teilnahmegebühren für die ausgefallenen Teile der Veranstaltung anteilig an die Teilnehmer*innen zurückerstattet.
Im Fall der Verschiebung der gesamten Veranstaltung werden die gezahlten Teilnahmegebühren zurückerstattet, wenn der/die Teilnehmer*in an dem neuen Termin verhindert ist. Ein darüber hinausgehender Anspruch auf Ersatz sonstiger Aufwendungen ist jedoch ausgeschlossen.
Im Fall der Absage der gesamten Veranstaltung werden die gezahlten Teilnahmegebühren umgehend zurückerstattet. Ein darüber hinausgehender Anspruch auf Ersatz sonstiger Aufwendungen ist jedoch ausgeschlossen.
Ausschluss von der Teilnahme
Der WiPDaF e. V. ist berechtigt, den/die Teilnehmer*in in besonderen Fällen, z. B. bei Zahlungsverzug, Nichterscheinen oder massiver Störung der Veranstaltung von der weiteren Teilnahme auszuschließen. In diesen Fällen hat der/die Teilnehmer*in die oben genannten Stornokosten zu tragen. Es gilt insoweit die Regelung bezüglich eines Rücktritts während der Veranstaltung.
Visum
Falls der/die Teilnehmer*in für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigt, bescheinigt der WiPDaF e. V. auf Aufforderung des/der Teilnehmer*in und nach Zahlung der gesamten Teilnahmegebühr die beabsichtigte Teilnahme an den gebuchten Veranstaltungen.
Wird die Erteilung des Visums abgelehnt und eine Teilnahme an den gebuchten Veranstaltungen dadurch unmöglich, gelten die oben genannten Rücktritts- und Stornobedingungen. Die Nichterteilung des Visums ist in diesem Fall durch eine Bescheinigung der jeweils zuständigen Botschaft nachzuweisen.
Ausstellung von Teilnahmebescheinigungen
Eine Teilnahmebestätigung über den erfolgreichen Besuch einer Veranstaltung wird dem/der Teilnehmer*in durch den WiPDaF e. V. nur bei regelmäßiger Teilnahme und der Erreichung der für jeden Kurs individuell festgelegten und allen Teilnehmer*innen bei Kursbeginn mitgeteilten Mindestteilnahmedauer ausgestellt. Wird die Mindestteilnahmedauer durch den/die Teilnehmer*in nicht erreicht, besteht kein Anspruch auf Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung.
Vermittlung privater Unterkünfte
Der WiPDaF e.V. bemüht sich auf Anfrage des/der Teilnehmer*in, für diese/n eine private Unterkunft zu vermitteln. Ein Erfolg wird jedoch nicht geschuldet.
Die Miete beträgt üblicherweise zwischen € 400,00 und € 700,00 monatlich, wobei es sich üblicherweise um Unterkünfte in einer Gastfamilie oder in einer Wohngemeinschaft ohne Verpflegung mit Küchenbenutzung handelt. Gegebenenfalls fällt eine Mietsicherheit an, über die der/die Teilnehmer*in seitens des Vermieters im Vorfeld informiert wird.
Sämtliche sich aus dem Mietvertrag ergebenden Ansprüche und Verpflichtungen bestehen unmittelbar und ausschließlich zwischen der/die Teilnehmer*in und dem Vermieter. Der WiPDaF e.V. haftet nicht für die Nicht- oder Schlechtleistung des vermittelten Mietvertrages. Der WiPDaF e.V. ist lediglich Vermittler des gesondert zwischen dem/der Teilnehmer*in und dem Vermieter zu schließenden Mietvertrages.
Der Auftrag zur Vermittlung einer privaten Unterkunft kann per Brief oder E-Mail (sprachkurse@wipdaf.de) oder persönlich während der Bürozeiten in den Geschäftsräumen des WiPDaF e.V. erteilt werden. Mit der grundsätzlich per E-Mail versandten Bestätigung durch den WiPDaF e. V. kommt ein Vermittlungsvertrag zustande.
Die Vermittlungsgebühr in Höhe von € 60,00 pro übermittelter Unterkunft ist bei Abschluss des Vermittlungsvertrages fällig und auf das Konto des WiPDaF e.V. bei der Sparkasse Münsterland Ost (IBAN: DE47 4005 0150 0000 3794 53; Swift-BIC: WELADED1MST) einzuzahlen oder persönlich während der Bürozeiten in den Geschäftsräumen des WiPDaF e. V. in bar zu zahlen.
Weiterhin ist der/die Teilnehmer*in verpflichtet, eine Anzahlung auf die erste Monatsmiete in Höhe von € 400,00 zu leisten. Dieser Betrag ist ebenfalls ist bei Abschluss des Vermittlungsvertrages fällig und auf das Konto des WiPDaF e.V. bei der Sparkasse Münsterland Ost (IBAN: DE47 4005 0150 0000 3794 53; Swift-BIC: WELADED1MST) einzuzahlen oder persönlich während der Bürozeiten in den Geschäftsräumen des WiPDaF e. V. in bar zu zahlen.
Die Anzahlung auf die erste Monatsmiete wird an den Vermieter weitergeleitet, dessen Unterkunft für den/die Teilnehmer*in reserviert wird. Kommt ein Mietvertrag infolge von Umständen, die der/die Teilnehmer*in zu vertreten hat, nicht zustande, erfolgt keine Erstattung der Anzahlung. Der/die Teilnehmer/in hat sich im Falle einer etwaigen Rückforderung der Anzahlung an den Vermieter zu wenden. Ansprüche gegenüber dem WiPDaF e.V. bestehen nur bei Verletzung einer Pflicht aus dem Vermittlungsvertrag unter Berücksichtigung des nachfolgenden Haftungsausschusses.
Haftung
Für die Teilnahme an den Veranstaltungen des WiPDaF e. V. wird eine normale physische und psychische Belastbarkeit vorausgesetzt. Die Erfüllung dieser Voraussetzung ist durch den/die Teilnehmer*in eigenverantwortlich zu prüfen. Bestehen Zweifel an der physischen oder psychischen Belastbarkeit des/der Teilnehmer*in, so ist diese/r verpflichtet, den WiPDaF e. V. unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen.
Die Haftung des WiPDaF e. V. für Schäden, z. B. aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen des WiPDaF e. V. zurückzuführen. Ausgenommen hiervon bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, d. h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, in diesem Fall ist die Haftung des WiPDaF e. V. jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
Sonstiges
Abweichungen und sonstige Nebenabreden zu den hier dargestellten Anmelde- und Teilnahmebedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Anmelde- und Teilnahmebedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Das Gleiche gilt, wenn und soweit sich im geschlossenen Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt oder entspricht, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.
Der Gerichtsstand ist Münster in Westfalen/D.