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Deutsch für Juristen - Visum / Versicherung

Visum

Falls Sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum beantragen müssen, bescheinigen wird Ihnen gerne Ihre Anmeldung bei WiPDaF. Die Bescheinigung stellen wir jedoch erst aus, nachdem die gesamte Kursgebühr bezahlt wurde.

Falls Sie ein Visum für mehr als drei Monate beantragen, kann es mehr als zwei Monate dauern, bis Sie es bekommen. Dementsprechend früh benötigen Sie eine Anmeldebescheinigung von WiPDaF.

Sollten Sie kein Visum erhalten, legen Sie uns bitte den Ablehnungsbescheid vor. Dann werden wir Ihnen die Kursgebühren zurückzahlen, auch wenn der Kurs schon begonnen hat. Dabei anfallende Bankgebühren gehen allerdings zu Ihren Lasten.

Wenn das Visum erteilt wurde, können Kursgebühren für den Zeitraum seiner Gültigkeit NICHT zurückgezahlt werden.

 

Versicherung

Teilnehmer aus der Europäischen Union, die in ihrem Heimatland versichert sind, gelten auch in Deutschland als versichert. Teilnehmer aus anderen Regionen sollten sich privat versichern z.B. bei Careconcept oder Mavista.

www.care-concept.de

www.mawista.com

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